DGUV V3 Prüffristen
Die DGUV Vorschrift 3 nennt keine starren Fristen, sondern Richtwerte. Die tatsächliche Frist legt der Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung fest. Was das konkret heißt, steht hier.
Artikel lesenGerät, Montage, Elektroanschluss, Kondensat: Eine Klimaanlage besteht aus mehr als dem Innengerät. Hier steht, was dazugehört, wie groß das Gerät sein muss und was vor der Montage zu klären ist.
Hinweis für Privatkunden: Wir bauen Klimaanlagen für Privatkunden ausschließlich im Neubau ein, im Gesamtpaket mit Elektroinstallation sowie Alarmanlage und Kamera. Nachrüstungen in bestehenden Häusern und Wohnungen übernehmen wir nicht. Die folgenden Angaben gelten unabhängig davon als allgemeine Orientierung.
Wer nur auf das Innengerät schaut, unterschätzt den Umfang fast immer. Eine fest installierte Anlage besteht aus diesen Bausteinen:
Den konkreten Preis nennen wir nach Prüfung der Einbausituation im Angebot, für ein einzelnes Wandgerät ebenso wie für Multisplit-Anlagen mit einem Außengerät für zwei bis vier Räume.
Die Kühlleistung wird in Kilowatt angegeben. Als Faustformel für Wohnräume gelten 60 bis 100 Watt je Quadratmeter. Der untere Wert für gut gedämmte Räume mit wenig Fensterfläche, der obere für Dachgeschosse, große Südfenster oder Räume mit vielen Personen und Geräten.
| Raumgröße | Typische Kühlleistung | Geräteklasse |
|---|---|---|
| bis 20 m² | 2,0 bis 2,5 kW | 2,5-kW-Wandgerät |
| 20 bis 30 m² | 2,5 bis 3,5 kW | 3,5-kW-Wandgerät |
| 30 bis 45 m² | 3,5 bis 5,0 kW | 5,0-kW-Wandgerät oder zwei Innengeräte |
| mehrere Räume | je Raum wie oben | Multisplit mit einem Außengerät |
Zu klein gewählte Geräte laufen dauerhaft auf Volllast, sind laut und erreichen die Wunschtemperatur nicht. Zu große Geräte takten und entfeuchten schlecht. Deshalb rechnen wir die Wärmelast vor der Bestellung, nicht nach dem Katalog.
Moderne Splitgeräte arbeiten mit Inverter-Technik und erreichen Effizienzwerte (SEER) von 7 bis 9. Ein 2,5-kW-Gerät nimmt dann im Mittel nur rund 0,3 kW elektrisch auf, weil der Verdichter seine Drehzahl dem tatsächlichen Bedarf anpasst statt ständig ein- und auszuschalten. Die meisten Geräte können außerdem heizen: In der Übergangszeit kann das die Heizung entlasten, ersetzt aber keine Heizungsanlage.
Die Montage eines Außengeräts ist ein Eingriff in die Bausubstanz und braucht die Zustimmung des Vermieters, am besten schriftlich, inklusive Regelung für den Auszug.
Fassade und Balkonbrüstung sind Gemeinschaftseigentum. Das Außengerät gilt als bauliche Veränderung und benötigt einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (§ 20 WEG). Für den Beschluss braucht die Gemeinschaft in der Regel Datenblatt, Schallangaben und eine Montagezeichnung des ausführenden Betriebs.
Außengeräte müssen die Richtwerte der TA Lärm einhalten: nachts in reinen Wohngebieten 35 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A) am Nachbargrundstück. Leise Geräte, ein durchdachter Aufstellort und Schwingungsdämpfer lösen das in fast allen Fällen. Der Aufstellort direkt unter dem Schlafzimmerfenster des Nachbarn ist keiner.
Für reine Kühlung gibt es keine staatliche Förderung. Splitgeräte, die als Luft-Luft-Wärmepumpe zum Heizen genutzt werden, sind nur unter engen Voraussetzungen förderfähig, für Einzelraumgeräte in der Praxis selten. Das ist im Einzelfall zu prüfen und nicht vorab zuzusagen.
Die Filter des Innengeräts sollten in der Saison monatlich gereinigt werden. Das dauert zwei Minuten und hält die Leistung. Eine Fachwartung mit Reinigung des Wärmetauschers, Prüfung von Kondensatablauf, Elektrik und Kältekreis empfehlen wir jährlich. Bei den üblichen Wohnraumgeräten mit Kältemittel R32 besteht keine jährliche Dichtheitsprüfpflicht nach F-Gase-Verordnung; die Grenze liegt bei 5 Tonnen CO₂-Äquivalent, das entspricht rund 7 kg R32. Gut gewartete Anlagen laufen 12 bis 15 Jahre.
Arbeiten am Kältekreis dürfen nur zertifizierte Betriebe ausführen (Chemikalien-Klimaschutzverordnung). Im Neubaupaket läuft die Montage bei uns so: Auslegung, Elektroanschluss und Kondensatführung übernehmen wir, die Kältemittelarbeiten führt ein fest eingebundener, zertifizierter Kältefachbetrieb aus, mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung für Sie.
Für 25 m² ist ein Wandgerät mit 2,5 bis 3,5 kW Kühlleistung die typische Lösung. Entscheidend sind Fensterfläche, Ausrichtung und Dämmung; aufwendige Leitungswege, ein neuer Stromkreis über mehrere Etagen oder eine Kondensatpumpe erhöhen den Montageaufwand. Für Privatkunden bauen wir Klimaanlagen allerdings nur im Neubau ein, als Teil des Gesamtpakets.
Innengeräte liegen im leisesten Betrieb bei etwa 19 bis 22 dB(A), leiser als ein Flüstern. Außengeräte moderner Anlagen erreichen 45 bis 50 dB(A) in einem Meter Abstand; entscheidend ist der Aufstellort in Bezug auf Nachbarn und Schlafräume.
Ja, die meisten Splitgeräte sind Wärmepumpen und heizen mit guter Effizienz bis etwa −15 °C Außentemperatur. Als Zusatzheizung in der Übergangszeit kann das die Zentralheizung entlasten.
Eine Single-Split-Anlage in Standard-Einbausituation ist in der Regel an einem Arbeitstag montiert und in Betrieb. Multisplit-Anlagen für mehrere Räume brauchen ein bis zwei Tage.
Die DGUV Vorschrift 3 nennt keine starren Fristen, sondern Richtwerte. Die tatsächliche Frist legt der Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung fest. Was das konkret heißt, steht hier.
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