DGUV V3 Prüffristen: Welche Fristen gelten für Geräte und Anlagen?

Die DGUV Vorschrift 3 nennt keine starren Fristen, sondern Richtwerte – die tatsächliche Frist legt der Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung fest. Was das konkret heißt, steht hier.

  • Elektro · Prüfung
  • Lesezeit 6 Minuten
  • Stand September 2026
Kurz gesagtEs gibt keine gesetzlich fixe Frist. Der Unternehmer legt die Prüffrist je Betriebsmittel über die Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 BetrSichV, § 5 DGUV Vorschrift 3). Als Orientierung gelten die Richtwerte der DGUV V3: ortsveränderliche Geräte alle 6 Monate (Baustellen 3 Monate), ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre, FI-Schutzschalter alle 6 Monate durch Betätigen der Prüftaste. Bei niedriger Fehlerquote dürfen Fristen für Geräte auf bis zu 1 Jahr (Werkstatt, Baustelle) bzw. 2 Jahre (Büro) verlängert werden.

Wer legt die Prüffrist fest?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Fristen selbst schreibt die Vorschrift nicht vor – sie sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV). Einsatzbedingungen, Beanspruchung, Herstellerangaben und die Erfahrungen aus früheren Prüfungen fließen dort ein.

Als Orientierung enthält die DGUV Vorschrift 3 in den Tabellen 1A und 1B Richtwerte. Wer sie einhält, ist in der Regel auf der sicheren Seite – abweichen darf man nur mit Begründung in der Gefährdungsbeurteilung.

Richtwerte für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Anlage / BetriebsmittelRichtwertArt der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 JahreOrdnungsgemäßer ZustandElektrofachkraft
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (z. B. Feuchträume, Baustellen, landwirtschaftliche Betriebe)1 JahrOrdnungsgemäßer ZustandElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen1 MonatWirksamkeitElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Messgeräten
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen6 MonateFunktion durch Betätigen der PrüftasteBenutzer
Dieselben Schutzschalter in nichtstationären AnlagenarbeitstäglichFunktion durch Betätigen der PrüftasteBenutzer

Richtwerte für ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderlich ist alles, was im Betrieb bewegt oder umgesteckt wird: Handbohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Kaffeemaschinen, Ladegeräte, Bürogeräte, Leitungsroller, Anschlussleitungen mit Stecker.

EinsatzbereichRichtwertVerlängerung möglich bis
Büros und vergleichbare Bedingungen6 Monate2 Jahre
Fertigungsstätten, Werkstätten und vergleichbare Bedingungen6 Monate1 Jahr
Baustellen3 Monate1 Jahr

Die Verlängerung setzt voraus, dass bei den bisherigen Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % festgestellt wurde. Das ist der Grund, warum eine saubere Dokumentation bares Geld wert ist: Ohne belegte Fehlerquote bleibt es beim kurzen Richtwert.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel ist Sache einer Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Betriebsmittel dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen prüfen – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und mit geeigneten Prüfgeräten. Die Anforderungen an die Qualifikation beschreibt die TRBS 1203 („zur Prüfung befähigte Person“). Die Prüfung selbst folgt den Normen DIN VDE 0105-100 (Anlagen) und DIN EN 50699 / VDE 0702 (Wiederholungsprüfung von Geräten).

Was die Dokumentation enthalten muss

Eine Prüfplakette ist ein Hinweis, kein Nachweis. Gegenüber Berufsgenossenschaft, Sachversicherer oder im Schadensfall zählt das Prüfprotokoll. Es sollte enthalten:

  • eindeutige Identifikation des Prüfobjekts (Inventarnummer, Standort, Typ)
  • Prüfdatum, Prüfer und verwendetes Prüfgerät
  • Prüfgrundlage und Prüfumfang (Besichtigen, Erproben, Messen)
  • Messwerte mit Bewertung gegen die Grenzwerte
  • festgestellte Mängel mit Priorität und Fristvorschlag zur Behebung
  • nächster Prüftermin

Sinnvoll ist eine Übergabe als Tabelle oder Datei, die in das Anlagen- oder Inventarverzeichnis des Betriebs übernommen werden kann. So lässt sich die Fehlerquote über Jahre nachweisen – und damit die Fristverlängerung begründen.

Was passiert, wenn nicht geprüft wird?

Die DGUV Vorschrift 3 ist Unfallverhütungsvorschrift: Verstöße können vom Unfallversicherungsträger mit Bußgeld geahndet werden (§ 209 SGB VII). Nach einem Unfall oder Brand prüfen Berufsgenossenschaft und Sachversicherer regelmäßig, ob die Prüfpflichten eingehalten wurden – fehlende Nachweise können zu Regress oder Leistungskürzungen führen. Wichtiger als das Bußgeld ist meist der Ausfall: Ein Brand durch eine defekte Verlängerungsleitung kostet eine Produktion mehr als jede Prüfung.

So läuft eine Prüfung mit uns ab

  • Bestand erfassen: Anzahl und Art der Prüfobjekte, Standorte, Betriebs- und Abschaltfenster.
  • Prüfkonzept: Fristen je Gruppe, Kennzeichnung, Datenformat für die Übergabe.
  • Prüfung: im laufenden Betrieb, abgestimmt auf Schichten und Stillstände.
  • Ergebnis: Protokoll mit Messwerten, Mängelliste nach Priorität, Vorschlag für die Fristen der nächsten Runde.

Häufige Fragen dazu

Gilt die DGUV V3 auch für kleine Betriebe und Büros?

Ja. Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen mit Beschäftigten, unabhängig von der Größe – auch für ein Büro mit fünf Arbeitsplätzen. Dort sind die Richtwerte allerdings länger (Geräte bis zu 2 Jahre).

Muss ich Privatgeräte der Mitarbeiter prüfen lassen?

Sobald ein Gerät im Betrieb benutzt wird – etwa das private Ladegerät oder der mitgebrachte Ventilator – gilt es als Betriebsmittel und fällt unter die Prüfpflicht. Viele Betriebe regeln das über eine Freigabe oder ein Verbot.

Reicht eine Prüfplakette als Nachweis?

Nein. Die Plakette zeigt nur, dass geprüft wurde. Nachweis ist das Prüfprotokoll mit Prüfobjekt, Datum, Prüfer, Messwerten, Bewertung und Mängeln.

Wovon hängen die Kosten einer DGUV V3 Prüfung ab?

Von der Anzahl und Art der Prüfobjekte, der Erreichbarkeit, vorhandener Kennzeichnung, den Betriebsfenstern und dem gewünschten Datenformat. Ein sauber gekennzeichneter Bestand ist deutlich günstiger zu prüfen als ein unsortierter.

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