Klimaanlage: Kosten mit Montage
Gerät, Montage, Elektroanschluss, Kondensat: Der Preis einer Klimaanlage besteht aus mehr als dem Innengerät. Hier steht, was dazugehört, wie groß das Gerät sein muss und wo die Kostentreiber liegen.
Artikel lesenDie DGUV Vorschrift 3 nennt keine starren Fristen, sondern Richtwerte – die tatsächliche Frist legt der Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung fest. Was das konkret heißt, steht hier.
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Fristen selbst schreibt die Vorschrift nicht vor – sie sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV). Einsatzbedingungen, Beanspruchung, Herstellerangaben und die Erfahrungen aus früheren Prüfungen fließen dort ein.
Als Orientierung enthält die DGUV Vorschrift 3 in den Tabellen 1A und 1B Richtwerte. Wer sie einhält, ist in der Regel auf der sicheren Seite – abweichen darf man nur mit Begründung in der Gefährdungsbeurteilung.
| Anlage / Betriebsmittel | Richtwert | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft |
| Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (z. B. Feuchträume, Baustellen, landwirtschaftliche Betriebe) | 1 Jahr | Ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Messgeräten |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen | 6 Monate | Funktion durch Betätigen der Prüftaste | Benutzer |
| Dieselben Schutzschalter in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich | Funktion durch Betätigen der Prüftaste | Benutzer |
Ortsveränderlich ist alles, was im Betrieb bewegt oder umgesteckt wird: Handbohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Kaffeemaschinen, Ladegeräte, Bürogeräte, Leitungsroller, Anschlussleitungen mit Stecker.
| Einsatzbereich | Richtwert | Verlängerung möglich bis |
|---|---|---|
| Büros und vergleichbare Bedingungen | 6 Monate | 2 Jahre |
| Fertigungsstätten, Werkstätten und vergleichbare Bedingungen | 6 Monate | 1 Jahr |
| Baustellen | 3 Monate | 1 Jahr |
Die Verlängerung setzt voraus, dass bei den bisherigen Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % festgestellt wurde. Das ist der Grund, warum eine saubere Dokumentation bares Geld wert ist: Ohne belegte Fehlerquote bleibt es beim kurzen Richtwert.
Die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel ist Sache einer Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Betriebsmittel dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen prüfen – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und mit geeigneten Prüfgeräten. Die Anforderungen an die Qualifikation beschreibt die TRBS 1203 („zur Prüfung befähigte Person“). Die Prüfung selbst folgt den Normen DIN VDE 0105-100 (Anlagen) und DIN EN 50699 / VDE 0702 (Wiederholungsprüfung von Geräten).
Eine Prüfplakette ist ein Hinweis, kein Nachweis. Gegenüber Berufsgenossenschaft, Sachversicherer oder im Schadensfall zählt das Prüfprotokoll. Es sollte enthalten:
Sinnvoll ist eine Übergabe als Tabelle oder Datei, die in das Anlagen- oder Inventarverzeichnis des Betriebs übernommen werden kann. So lässt sich die Fehlerquote über Jahre nachweisen – und damit die Fristverlängerung begründen.
Die DGUV Vorschrift 3 ist Unfallverhütungsvorschrift: Verstöße können vom Unfallversicherungsträger mit Bußgeld geahndet werden (§ 209 SGB VII). Nach einem Unfall oder Brand prüfen Berufsgenossenschaft und Sachversicherer regelmäßig, ob die Prüfpflichten eingehalten wurden – fehlende Nachweise können zu Regress oder Leistungskürzungen führen. Wichtiger als das Bußgeld ist meist der Ausfall: Ein Brand durch eine defekte Verlängerungsleitung kostet eine Produktion mehr als jede Prüfung.
Ja. Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen mit Beschäftigten, unabhängig von der Größe – auch für ein Büro mit fünf Arbeitsplätzen. Dort sind die Richtwerte allerdings länger (Geräte bis zu 2 Jahre).
Sobald ein Gerät im Betrieb benutzt wird – etwa das private Ladegerät oder der mitgebrachte Ventilator – gilt es als Betriebsmittel und fällt unter die Prüfpflicht. Viele Betriebe regeln das über eine Freigabe oder ein Verbot.
Nein. Die Plakette zeigt nur, dass geprüft wurde. Nachweis ist das Prüfprotokoll mit Prüfobjekt, Datum, Prüfer, Messwerten, Bewertung und Mängeln.
Von der Anzahl und Art der Prüfobjekte, der Erreichbarkeit, vorhandener Kennzeichnung, den Betriebsfenstern und dem gewünschten Datenformat. Ein sauber gekennzeichneter Bestand ist deutlich günstiger zu prüfen als ein unsortierter.
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