Ortsveränderlich
Steckerfertige Geräte und Arbeitsmittel.
Prüfobjekte, Betriebsfenster und Datenübergabe werden vorab abgegrenzt. Wir liefern Messwerte, Mängelbewertung und verwertbare Dokumentation.
Steckerfertige Geräte und Arbeitsmittel.
Fest angeschlossene elektrische Betriebsmittel.
Verteilungen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen.
Elektrische Ausrüstung nach technischer Abgrenzung.
Objekte, Standorte und Betriebszeiten erfassen.
Verfahren, Kennzeichnung und Datenübergabe festlegen.
Besichtigen, erproben, messen und bewerten.
Messwerte, Mängel und Prioritäten übergeben.
Die DGUV Vorschrift 3 nennt keine starren Fristen, sondern Richtwerte – die tatsächliche Frist legt der Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung fest. Was das konkret heißt, steht hier.
Artikel lesenNicht pauschal. Prüffristen richten sich nach Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben, Erfahrungswerten und Regelwerk.
Nein. Maßgeblich ist die Dokumentation von Prüfobjekt, Grundlage, Umfang, Messwerten, Bewertung, Mängeln und prüfender Person.
Von Anzahl und Art der Prüfobjekte, Zugang, Kennzeichnung, Betriebsfenstern, Dokumentationslage und gewünschtem Datenformat.